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Gender-Kongress 2012 des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW

„Gleichstellungsrecht – Gleichstellungspraxis – Wie kann das Gleichstellungsrecht, insbesondere das Landesgleichstellungsgesetz, aus Sicht der Hochschulen optimiert werden?“

Die Koordinations- und Forschungsstelle des Netzwerks Frauen- und Geschlechterforschung NRW übernahm 2012 die Vorbereitung und Durchführung des Gender-Kongresses mit dem Titel „Gleichstellungsrecht – Gleichstellungspraxis", zu dem das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW am 25. Oktober 2012 nach Düsseldorf eingeladen hatte.

Das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ist ein zentrales Gesetz, welches in NRW seit 1999 dazu beiträgt, den Verfassungsauftrag des Grundgesetzes „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ umzusetzen. Das Landesgleichstellungsgesetz soll in dieser Legislaturperiode novelliert werden. Von daher gilt es aus der Perspektive von Hochschulen und Wissenschaft zu beraten, wo die Stärken und die Schwächen des geltenden Rechtsrahmens liegen. Wo hat sich das LGG bewährt? Und welche Aspekte sollten bei der Novellierung Berücksichtigung finden?

Im Rahmen von Vorträgen und in vier parallel stattfindenden Workshops wurde zu den Themen der Berufungsverfahren, der Stellung der Gleichstellungsbeauftragten, der Frauenquote und dem Kaskadenmodell sowie zum Thema der Personalentwicklung gearbeitet. Weitere Ansatzpunkte waren: Wie ist das Ziel der Geschlechterparität wirkungsvoller zu erreichen? Wie kann das Instrument der Frauenförderpläne im Rahmen des LGG optimiert werden? Wie kann die besondere Aufgabe der Dienstkräfte mit Leitungsfunktion zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes besser unterstützt werden? Für die Hochschulen sollte hier mit Blick auf die Ergebnisse des letzten Gender-Reports auch diskutiert werden, wie die Fachbereiche und Fakultäten stärker in die Gleichstellungspflicht genommen und dafür qualifiziert werden können. Die Ergebnisse der Tagung wurden dokumentiert und Anfang 2013 publiziert.