Nachgefragt – Interview mit Projektkoordinatorin AOR Ulrike Schultz (01/2012)
Netzwerk FGF: Was hat Sie dazu bewogen dieses Projekt ins Leben zu rufen?
Ulrike Schultz: Die Rechtswissenschaft verfügt über einen sehr hohen Anteil weiblicher Studierender. Dagegen ist der Professorinnenanteil mit knapp 14% auffallend gering. Es gibt noch immer rechtswissenschaftliche Fakultäten ohne Professorin, einige mit nur einer. In der Rechtswissenschaft wirken also offenbar besondere Mechanismen, die die wissenschaftliche Karriere von Frauen erschweren. Während mittlerweile sehr aufschlussreiche Untersuchungen über die Lebens- und Karriereverläufe von Wissenschaftlerinnen in anderen Disziplinen wie den Natur- oder Sozialwissenschaften vorliegen, stehen Befunde über Frauen in der Rechtswissenschaft bisher noch aus. Dieses Forschungsdesiderat möchten wir mit dem Projekt aufgreifen. Da es sich bei der Rechtswissenschaft um eine sehr traditionsreiche und angesehene Disziplin handelt, die nach wie vor in zentrale Positionen in Staat und Wirtschaft führt, gehen wir davon aus, dass sie in besonderer Weise geeignet ist, verallgemeinerbare Erkenntnisse über die Benachteiligungsstrukturen von Frauen im Wissenschaftssystem zu liefern.
Ich habe mich über Jahrzehnte soziologisch mit juristischen Berufen und Beschäftigungsfeldern sowie der Situation von Frauen in den juristischen Berufen befasst – auch international vergleichend. In den letzten Jahren habe ich vor allem über Richterinnen geforscht. Das Projekt über Juraprofessorinnen wird die Arbeiten abrunden. Als langjährige Didaktikerin innerhalb der rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen bin ich zwangsläufig besonders an einem kritischen Blick auf die Fachkultur interessiert.
Netzwerk FGF: Welche Hindernisse werden Frauen in den Rechtswissenschaften in den Weg gelegt?
Ulrike Schultz: Frauen in den Rechtswissenschaften begegnen zunächst allgemein den Hürden, die aus anderen Analysen über Frauen im Wissenschaftsbetrieb bekannt sind. Zu nennen sind hier kritische Einstellungsmuster gegenüber Wissenschaftlerinnen oder die Leugnung von Chancenungleichheit. Dazu zählen aber auch Effekte der sozialen Herkunft sowie die Karrieregestaltung von Wissenschaftlerinnen, die sich oftmals mehr auf Inhalte und die Lehre konzentrieren und weniger an Statussicherung arbeiten.
Wir nehmen an, dass diese Barrieren durch die besondere Fachkultur verschärft werden. So scheinen schon das soziale Klima im juristischen Studium, das durch starkes Konkurrenzdenken und wenig Kollegialität geprägt ist, sowie die langwierigen und in der Erfolgsaussicht schwer abschätzbaren Prüfungsverfahren das Selbstkonzept, die Motivation und das Studienerleben negativ zu beeinflussen. Bestätigung und Ermutigung sind für die Karriereorientierung von jungen Absolventinnen und Absolventen aber sehr bedeutsam. Hiervon können Frauen mehr betroffen sein als Männer. Wer die Hochschule als System leidvoller Prüfungserfahrungen mit nur wenig Unterstützungs- und Beratungsstruktur erlebt, wird wenig geneigt sein, die sehr steinige akademische Laufbahn einzuschlagen. Durch die Unterrepräsentanz von Professorinnen fehlt es auch an Rollenvorbildern.
Wir vermuten weiter, dass viele Doktorandinnen die Promotion nur zur weiteren beruflichen Qualifikation nutzen, um sich auf dem Arbeitsmarkt Start- und Karrierevorteile zu verschaffen. Im Gegensatz zu anderen Disziplinen ist die Promotion im juristischen Bereich auch in anderen Tätigkeitsfeldern als der Hochschule sehr gern gesehen. Viele Anwältinnen und Anwälte oder Verwaltungsbeamte sind promoviert. Das könnte die hohe Drop-Out-Quote von Frauen nach der Promotion erklären. Hinzu kommt, dass die eher konservativ geprägte Rechtswissenschaft neueren hochschulischen Personalkategorien wie Juniorprofessuren oder Nachwuchsgruppenleitung skeptisch gegenübersteht. Reformen, die sich in anderen Fächern bereits als fruchtbar erweisen, um Nachwuchs an die Wissenschaft zu binden, sind in der Rechtswissenschaft noch nicht akzeptiert und werden nur halbherzig praktiziert. Die Habilitation gilt hier nach wie vor als Regelqualifikation für eine Professur.
Netzwerk FGF: Gibt es bereits erste Forschungsergebnisse zur fachspezifischen Geschlechterkultur in den Rechtswissenschaften?
Ulrike Schultz: Die Schwierigkeit, Frauen in die Wissenschaftskarriere dieses Faches zu integrieren, hat unterschiedliche Ursachen, die wir im Rahmen des Projektes näher beleuchten möchten. Wir stehen noch am Anfang unserer Forschung. Dennoch lässt sich festhalten, dass die Ausgrenzungen von Wissenschaftlerinnen in den Rechtswissenschaften historisch darin begründet sind, dass in den juristischen Fakultäten die staatstragenden Eliten erzogen wurden. Recht und Macht im Staat waren untrennbar miteinander verknüpft. Bis in die neue Zeit waren die Schlüsselstellen in Staat und Wirtschaft mit Juristen besetzt – mit männlichen. Auch wenn das Juristenmonopol durch die Konkurrenz anderer Fächer brüchig geworden ist, wirkt dieser männliche Schulterschluss durch die Institutionen nach, wie unsere aktuelle Untersuchung zu Frauen in Führungspositionen der Justiz eindrucksvoll belegt. Das heißt, Männer sind in der Disziplin unverändert die Torwächter, die auf hegemoniale Männlichkeit achten.
In der rechtswissenschaftlichen Fachkultur herrschen noch immer sehr traditionelle Geschlechter- und Familienbilder vor, die z.B. in Lehrmaterialien, die mit bestimmten Geschlechterstereotypen arbeiten, weitergegeben und zementiert werden. Diese traditionellen Geschlechterbilder sind zum Teil auch noch im Recht verankert. Ein Beispiel hierfür ist das männliche Ernährermodell, das kaum veränderbar scheint. Recht ist aufgrund seiner sozialen Ordnungsfunktion zwangsläufig konservativ und reagiert nur verzögert auf gesellschaftliche Änderungsprozesse. Die Geschlechterkultur in der Rechtswissenschaft zu verändern wird hierdurch erschwert. Zudem sind akademische Rechtswissenschaft und Rechtspraxis in Deutschland rechtskulturell verflochten. Es wird in der universitären Ausbildung vorrangig auf gerichtlich entschiedene Fälle zurückgegriffen, die als Lösungsmuster verwendet und weniger kritisch hinterfragt werden.
Wir nehmen weiter an, dass die Geschlechterkultur in der Rechtswissenschaft mit der sozialen Konstruktion des Idealjuristen zusammenhängt. Denn der ist professionsbedingt objektiv, neutral und geschlechtslos. Zumindest ist er aber – das ist geschichtlich bedingt – männlich und nicht weiblich. Dieses Selbstverständnis kann zu einer Marginalisierung und fachbedingten De-Thematisierung der Kategorie Geschlecht führen. In der Juristenschaft zeigt sich auch häufig ein besonders herabwertender Umgang mit gleichstellungspolitischen Zielen und Maßnahmen, der sich zum Teil sogar in entsprechenden Publikationen niederschlägt, die in renommierten Fachzeitschriften veröffentlicht werden.
De jure und de facto: Professorinnen in der Rechtswissenschaft. Eine Untersuchung der Bedin-gungen von Professorinnenkarrieren zur Verbesserung der Organisationsstruktur und –kultur in der Rechtswissenschaft
Ein „Soll-Ist-Missverhältnis“ kann in der Rechtswissenschaft festgestellt werden. Auch wenn die Anzahl weiblicher Studierender bei über 50% liegt, so ist der tatsächliche Anteil der Professorinnen mit 13,7% auffällig gering. Das Forschungsprojekt setzt kultur- und geschlechtersoziologisch auf mehreren Ebenen an. So sollen unter anderem mit bundesweiten personalstatistischen Daten und narrativen Interviews mit NachwuchswissenschaftlerInnen und „Pionierinnen“ (generationsspezifische) Karriereverläufe rekonstruiert werden. Anhand von ExpertInneninterviews (Dekaninnen, Gleichstellungsbeauftragte) wird das Wissenschaftssystem in den Blick genommen und es werden Einstellungs- und Berufungsverfahren sowie gleichstellungsrelevante Rechtsregelungen analysiert. Abgerundet wird das Projekt durch den Fokus auf die rechtswissenschaftliche Fachkultur, die womöglich eine weitere Barriere darstellt und eine Integration von Frauen in das Fach hemmt. Neben den Beobachtungen im Forschungsfeld werden auch die Präsentation der Fakultäten auf ihren Websites und die juristische Lehrkultur analysiert. Das Projekt zielt auf die Entwicklung von Handlungsempfehlungen, um die Karrierebedingungen für den weiblichen Nachwuchs zu verbessern. Das Forschungsprojekt über die (weiblichen) Karrierewege in der Rechtswissenschaft hat eine Laufzeit von drei Jahren (2011–2014) und ist am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Völkerrecht an der FernUniversität in Hagen verankert. Es wird unter dem Titel „De jure und de facto: Professorinnen in der Rechtswissenschaft“ im Rahmen der Förderrichtlinie „Frauen an die Spitze“ durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung und den Europäischen Sozialfonds gefördert (FKZ 01FP 1159/60).


